{"id":314,"date":"2022-01-26T19:05:17","date_gmt":"2022-01-26T18:05:17","guid":{"rendered":"https:\/\/schneiderbrett.com\/?page_id=314"},"modified":"2022-02-01T21:00:36","modified_gmt":"2022-02-01T20:00:36","slug":"terms_and_conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schneiderbrett.com\/en\/terms_and_conditions\/","title":{"rendered":"Terms &#038; Conditions"},"content":{"rendered":"\n<p>This is an example page. It&#8217;s different from a blog post because it will stay in one place and will show up in your site navigation (in most themes). Most people start with an About page that introduces them to potential site visitors. It might say something like this:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Hi there! I&#8217;m a bike messenger by day, aspiring actor by night, and this is my website. I live in Los Angeles, have a great dog named Jack, and I like pi&#241;a coladas. (And gettin&#8217; caught in the rain.)<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>&#8230;or something like this:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>The XYZ Doohickey Company was founded in 1971, and has been providing quality doohickeys to the public ever since. Located in Gotham City, XYZ employs over 2,000 people and does all kinds of awesome things for the Gotham community.<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>As a new WordPress user, you should go to <a href=\"https:\/\/schneiderbrett.com\/wp-admin\/\">your dashboard<\/a> to delete this page and create new pages for your content. Have fun!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>This is an example page. It&#8217;s different from a blog post because it will stay in one place and will show up in your site navigation (in most themes). Most people start with an About page that introduces them to potential site visitors. It might say something like this: Hi there! 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Sie dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen Designer und Kunden und bilden die Grundlage f\\u00fcr die individuellen Vertr\\u00e4ge (nachfolgend \\u00abDesignvertrag\\u00bb genannt).<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">I. Einleitende Bemerkungen\\u2028<br \\\/>1. Anwendungsbereich<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\\u00e4ftsbedingungen (AGB) der swiss design association (SDA) finden Anwendung auf Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Designvertr\\u00e4gen, welche Designdienstleistungen und (damit zusammenh\\u00e4ngende) Gestaltungen von Erzeugnissen zum Gegenstand haben (insbesondere Industrial- und Produktdesign; Mode- und Textildesign; Kommunikationsdesign, vor allem Corporate- und Grafikdesign, Typografie, Fotografie und Illustration; Design von Raum und Inszenierung, vor allem Architektur und Innenarchitektur, Ausstellungen und Messebau sowie Design-Manage- ment), ebenso auf Nebenpflichten zu den vorgenannten Vertr\\u00e4gen, wie Projekt- und Produktionsbetreuung bzw. -\\u00fcberwachung, Schulungen und Pr\\u00e4sentationen.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">2. Definitionen<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Unter \\u00abDesigner\\u00bb ist nachfolgend die charakteristische Designleistung erbringende Vertragspartei zu verstehen, unabh\\u00e4ngig davon, ob es sich um eine Einzelunternehmung, eine Personengesellschaft oder um eine juristische Person handelt.\\u2028Unter \\u00abKunde\\u00bb ist nachfolgend die die charakteristische Designleistung bestellende resp. in Auftrag gebende Vertragspartei zu verstehen, unabh\\u00e4ngig davon, ob es sich um eine Einzelunternehmung, eine Personengesellschaft oder um eine juristische Person handelt. <br \\\/>Unter \\u00abDesign\\u00bb sind nachfolgend die im Rahmen eines individuellen Designvertrages vom Designer zu erbringenden Dienstleistungen und die von ihm in diesem Zusammen- hang gestalteten Erzeugnisse zu verstehen.\\u2028Unter \\u00abindividuellem Designvertrag\\u00bb ist nachfolgend der zwischen Designer und Kunde m\\u00fcndlich oder schriftlich abgeschlossene Vertrag zu verstehen, welcher die Rechte und Pflichten der Parteien bez\\u00fcglich einer konkreten Designleistung im Detail umschreibt. Unter \\u00abBriefing\\u00bb ist nachfolgend die Instruktion zu verstehen, welche dem Designer vom Kunden im Hinblick auf die Realisierung des individuellen Designvertrages in m\\u00fcndlicher oder schriftlicher Form erteilt wird. Es enth\\u00e4lt \\u00fcblicherweise bereits eine Zusammenfassung der Aufgabenstellung, insbesondere Angaben \\u00fcber Problemstellung, Zielsetzung, Verwendungszweck des Designs und \\u00fcber den relevanten Markt.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">3. Abgrenzungen<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Auf Designvertr\\u00e4ge, welche die Schaffung eines Werkes im Sinne von OR 363 ff. zum Gegenstand haben, finden zus\\u00e4tzlich zu den gemeinsamen Bestimmungen gem\\u00e4ss Ziffer II die Ziffern 11. bis 13. dieser AGB Anwendung. Auf Designvertr\\u00e4ge, welche als Auftrag im Sinne von OR 394 ff. qualifizieren, sind zudem die Ziffern 14. und 15. dieser AGB zu ber\\u00fccksichtigen.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">II. Gemeinsame Bestimmungen<br \\\/>\\u20284. Gegenstand des individuellen Designvertrages<br \\\/>\\u20284.1 Inhalt des Vertrages<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Die vom Designer zu erbringenden Leistungen, insbesondere die Anforderungen an das Design und der damit angestrebte Verwendungszweck, werden in einem individuellen Designvertrag, der basierend auf einem Briefing abgeschlossen wird, im Detail um- schrieben. Der individuelle Designvertrag enth\\u00e4lt ferner Angaben \\u00fcber den zeitlichen Rahmen und die Honorierung (Ziff. 6.2) sowie \\u00fcber den Beizug Dritter (Ziff. 5.2). <br \\\/>Der Designvertrag kann die phasenweise Realisierung von Designleistungen vorsehen, was hinsichtlich der Honorierung (Ziff. 6.2) und der Einr\\u00e4umung von Rechten (Ziff. 8) besonders zu ber\\u00fccksichtigen ist.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">4.2 \\u00dcbernahme der AGBs<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Die vorliegenden AGBs werden durch Vereinbarung zwischen Kunde und Designer Bestand- teil des individuellen Designvertrages.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">4.3 \\u00c4nderungen des Leistungsumfangs<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Wird der Leistungsumfang nach Abschluss des individuellen Designvertrages (Ziff. 4.1) ge\\u00e4ndert, sind die Konsequenzen betreffend Honorierung, Zeitrahmen und Gegenstand des Designvertrages zu vereinbaren.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">5. Pflichten des Designers<br \\\/>5.1 Sorgfaltspflichten<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Der Designer ist verpflichtet, die ihm \\u00fcbertragenen Arbeiten eigens f\\u00fcr den Kunden und unter Ber\\u00fccksichtigung der allgemeinen Sorgfaltsregeln, insbesondere nach Massgabe der Grunds\\u00e4tze der World Design Organization (WOD) auszuf\\u00fchren (siehe: http:\\\/\\\/wdo.org\\\/about\\\/professional-practice\\\/ PROFESSIONAL PRACTICE: WOD Code\\u2028of Professional Ethics (pdf-Datei)). Er verpflichtet sich weiter, auf die kundenspezifi- schen Rahmenbedingungen, auf die vom Kunden ausdr\\u00fccklich als wesentlich bezeich- neten Gesch\\u00e4ftsstrategien und auf Gesch\\u00e4ftsgeheimnisse (vgl. Ziff. 10) R\\u00fccksicht zu nehmen. \\u00dcber die vereinbarten Rahmenbedingungen hinaus ist der Designer bez\\u00fcg- lich der Gestaltung der Erzeugnisse resp. bez\\u00fcglich der Ausf\\u00fchrung der Leistungen frei. Diese Gestaltungsfreiheit bildet ein Wesensmerkmal des Designvertrages.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">5.2 Beizug Dritter<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Die Zul\\u00e4ssigkeit des Beizugs Dritter resp. die Frage, ob ein solcher Beizug vom Kunden genehmigt werden muss, wird im individuellen Designvertrag geregelt. (Ohne anders lautende Regelung ist der Beizug externer Dritter (z.B. Modellbauer, Konstrukteur, sonstige Experten etc.) im Namen und auf Rechnung des Kunden f\\u00fcr Spezialarbeiten zul\\u00e4ssig; der Kunde ist jedoch vorg\\u00e4ngig \\u00fcber den Beizug in Kenntnis zu setzen.)<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">5.3 Weisungen des Kunden<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">F\\u00fchrt eine zweckm\\u00e4ssige Weisung des Kunden zu einem zeitlichen bzw. finanziellen Mehraufwand, welcher im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht ber\\u00fccksichtigt wurde, weist der Designer den Kunden ausdr\\u00fccklich darauf hin. \\u00c4ussert sich der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen schriftlich abschl\\u00e4gig, gelten die terminlichen resp. finanziellen Konsequenzen als akzeptiert. <br \\\/>Sind die vom Kunden erteilten Weisungen f\\u00fcr den Designer erkennbar unzweckm\\u00e4ssig oder gar offensichtlich fehlerhaft, zeigt der Designer dies dem Kunden unter Angabe der m\\u00f6glichen Konsequenzen schriftlich an. H\\u00e4lt der Kunde an seinen Weisungen fest oder \\u00e4ussert er sich nicht auf die Abmahnung des Designers, stehen Letzterem folgende M\\u00f6glichkeiten offen:<br \\\/>\\u2013 \\u00a0er kann die Weisungen befolgen, haftet jedoch nicht f\\u00fcr allf\\u00e4llige, daraus entste- hende Sch\\u00e4den (Ziff. 7) resp. wird von allf\\u00e4lligen, daraus resultierenden Gew\\u00e4hrleis- tungspflichten (Ziff. 11.5) befreit oder \\u2028\\u2013 \\u00a0er kann gegen volle Schadloshaltung f\\u00fcr die bereits geleisteten Arbeiten vom Vertrag zur\\u00fccktreten.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">5.4 Selbstst\\u00e4ndigkeit\\\/Sozialleistungen<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Der Designer erbringt die Leistungen als selbstst\\u00e4ndig Erwerbender und ist f\\u00fcr seine sozialversicherungsrechtliche Absicherung selber verantwortlich.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">5.5 Erf\\u00fcllungsort<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Ohne ausdr\\u00fcckliche gegenteilige Vereinbarung f\\u00fchrt der Designer die Arbeiten grund- s\\u00e4tzlich an seinem Sitz aus. Er hat seine Arbeiten am Gesch\\u00e4fts- resp. mangels eines solchen am Wohnsitz des Kunden abzuliefern. Ein Versand an einen anderen Ort erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">6. Pflichten des Kunden<br \\\/>6.1 Mitwirkungspflichten<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Der Kunde ist verpflichtet, dem Designer alle zur Erf\\u00fcllung der vertraglichen Pflichten notwendigen und n\\u00fctzlichen Arbeitsunterlagen (bereits bestehende Designs, Zeich- nungen, Skizzen, Berechnungen etc.) in Papier- und elektronischer Form unentgeltlich zur Verf\\u00fcgung zu stellen, ihm sachdienliche Informationen zu liefern sowie ihn \\u00fcber den jeweiligen Stand allf\\u00e4lliger Projektentwicklungen oder \\u00fcber strategische Entscheidun- gen, welche f\\u00fcr den individuellen Designvertrag von Relevanz sind, auf dem Laufenden zu halten. Die Informations- und Dokumentationspflicht gilt w\\u00e4hrend der ganzen Dauer des Vertrages. Der Kunde leistet Gew\\u00e4hr f\\u00fcr die Richtigkeit, Aktualit\\u00e4t und Vollst\\u00e4n- digkeit seiner Angaben, ebenso ist er f\\u00fcr die rechtzeitige \\u00dcbergabe der Unterlagen verantwortlich und garantiert, dass keine Rechte Dritter daran bestehen. \\u2028W\\u00e4hrend der Dauer des individuellen Designvertrages ist der Kunde verpflichtet, den Designer \\u00fcber den Beizug eines anderen Designers f\\u00fcr das gleiche oder ein \\u00e4hnliches Projekt zu informieren.\\u2028Der Kunde hat dem Designer, falls und so weit dies f\\u00fcr die Erf\\u00fcllung des Vertrages erforderlich ist, Zugang zu seinen R\\u00e4umlichkeiten zu verschaffen und ihm f\\u00fcr solche Arbeiten vor Ort die notwendige Infrastruktur zur Verf\\u00fcgung zu stellen. Erf\\u00fcllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder mangelhaft, kann der Designer dem Kunden eine Nachfrist setzen. Die Folgen einer Nichterf\\u00fcllung der Mitwirkungs- pflichten gehen zulasten des Kunden.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">6.2 Honorar<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Der Kunde ist verpflichtet, dem Designer das vereinbarte Honorar zu bezahlen; die Mehr- wertsteuer ist zus\\u00e4tzlich geschuldet, sofern das Honorar als solches der schweizerischen Mehrwertsteuer unterliegt.\\u2028Das vom Kunden geschuldete Honorar kann auf verschiedene Arten ausgestaltet bzw. berechnet werden: als Pauschale, nach Zeitaufwand, in Form einer Erfolgsbeteiligung oder als Lizenzgeb\\u00fchr. Diese Honorararten lassen sich auch beliebig kombinieren. <br \\\/>Die Vereinbarung einer Pauschale erfolgt basierend auf den bei Vertragsschluss be- kannten Grundlagen. Sollten sich diese nachtr\\u00e4glich \\u00e4ndern, sind mit dem Kunden die n\\u00f6tigen Vertragsanpassungen zu vereinbaren.\\u2028Das nach Zeitaufwand vereinbarte Honorar basiert auf einer approximativen Sch\\u00e4tzung der erforderlichen Arbeitsstunden nach Massgabe der zum Zeitpunkt des Abschlusses des individuellen Designvertrages bekannten Grundlagen. Sollten sich diese nachtr\\u00e4glich \\u00e4ndern oder wurden dem Designer nicht s\\u00e4mtliche, zur Offertstellung erforderlichen Grundlagen zur Kenntnis gebracht, bleibt eine Erh\\u00f6hung des im Designvertrag genannten Honorars ausdr\\u00fccklich vorbehalten. <br \\\/>Wird ein vom Designer nach Zeitaufwand berechneter Kostenvoranschlag unverh\\u00e4ltnis- m\\u00e4ssig \\u00fcberschritten, hat der Kunde Anspruch auf angemessene Herabsetzung des Honorars. Das Recht auf Vertragsr\\u00fccktritt wird ausdr\\u00fccklich ausgeschlossen.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">6.3 Spesen und Drittkosten<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Der Kunde ist verpflichtet, dem Designer zus\\u00e4tzlich zum Honorar die folgenden Auslagen gegen Vorlage der entsprechenden Belege zu ersetzen: <br \\\/>\\u2013 \\u00a0Reise- und Transportkosten, Unterkunft und Verpflegung \\u2028\\u2013 \\u00a0Kosten f\\u00fcr die Erstellung von Dokumentationen, Fotografien, Kopien, Lichtpausen etc. \\u2028\\u2013 \\u00a0Materialkosten \\u2028\\u2013 \\u00a0Kosten Dritter (Ziff. 5.2), insb. f\\u00fcr die Erstellung von Modellen und Prototypen, sofern vom Designer bevorschusst. \\u2028\\u2013 \\u00a0Die mit der Eintragung von Schutzrechten (Patente, Marken, Designs) verbundenen Kosten, falls die Immaterialg\\u00fcterrechte vollumf\\u00e4nglich an den Kunden abgetreten werden (Ziff. 8.4) und die Anmeldung durch den Designer im Namen und auf Rechnung des Kunden erfolgt. \\u2028\\u2013 \\u00a0Kosten f\\u00fcr die Beschaffung von zur Vertragserf\\u00fcllung notwendigen Gegenst\\u00e4nden und weiteren Arbeitsunterlagen sowie f\\u00fcr die Einholung von Ausk\\u00fcnften.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">6.4 Zahlungsmodalit\\u00e4ten<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Honorar, Spesen und Drittkosten sind grunds\\u00e4tzlich im Zeitpunkt der Vertragserf\\u00fcllung durch den Designer f\\u00e4llig. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungs- stellung zu erfolgen. Im Falle einer phasenweisen Erf\\u00fcllung des Designvertrages sind die auf die einzelnen Phasen entfallenden Honorare, Spesen und Drittkosten zum Zeitpunkt der entsprechenden Leistungserbringung f\\u00e4llig und werden dem Kunden vom Designer nach Abschluss der jeweiligen Phase in Rechnung gestellt. Der Designer ist berechtigt, Akontozahlungen f\\u00fcr bereits erbrachte Leistungen zu verlangen und diese monatlich in Rechnung zu stellen.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">7. Haftung<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Der Designer haftet aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung lediglich f\\u00fcr Sch\\u00e4den, welche vors\\u00e4tzlich oder grobfahrl\\u00e4ssig begangen wurden. Eine Haftung des Designers f\\u00fcr seine Angestellten sowie Hilfspersonen f\\u00fcr leichte Fahrl\\u00e4ssigkeit wird zudem ausdr\\u00fccklich wegbedungen. <br \\\/>Wird die Erf\\u00fcllung der vertraglichen Pflichten im Sinne von Ziff. 5.2 auf einen Dritten \\u00fcber- tragen, haftet der Designer f\\u00fcr seine geh\\u00f6rige Sorgfalt bei dessen Auswahl und Instruktion. F\\u00fcr Sch\\u00e4den, welche durch Fehler Dritter entstanden oder auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden zur\\u00fcckzuf\\u00fchren sind, haftet der Designer nicht. Schaden, welcher aus der Produktion, Verwertung oder Nutzung eines vom Designer (mit)gestalteten Produktes oder einer Produktekomponente entsteht, tr\\u00e4gt der Kun- de, sofern den Designer nicht ein grobes Verschulden trifft. Betroffen sind Anspr\\u00fcche aus Produktehaftpflicht, entgangenem Gewinn, eingetretenem Verlust oder Mangel- folgesch\\u00e4den.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">8. Rechte<br \\\/>8.1 Tr\\u00e4ger der Immaterialg\\u00fcterrechte<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Vorbeh\\u00e4ltlich einer anders lautenden Vereinbarung bleibt der Designer Inhaber s\\u00e4mt- licher Immaterialg\\u00fcterrechte an seinem Design (insb. Urheberrechte). Vorschl\\u00e4ge und Weisungen des Kunden begr\\u00fcnden grunds\\u00e4tzlich kein Miturheberrecht resp. ver- schaffen dem Kunden keine eigenst\\u00e4ndige Anwartschaft zur Vornahme von Schutz- rechtsanmeldungen (Ziff. 8.3). <br \\\/>Ohne ausdr\\u00fcckliche Zustimmung des Designers d\\u00fcrfen an seinem Design weder im Original noch bei der Reproduktion \\u00c4nderungen vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere auch f\\u00fcr die im Hinblick auf die Vertragserf\\u00fcllung vom Designer herge- stellten Vorstufen zum Design und die Daten in elektronischer Form.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">8.2 Nutzungsrechte<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Der Kunde erh\\u00e4lt unabh\\u00e4ngig vom Bestand allf\\u00e4lliger Schutzrechte ein exklusives und \\u00fcbertragbares Nutzungsrecht am den Vertragsgegenstand bildenden Design, dessen Umfang sich aus dem Zweck des individuellen Designvertrags ergibt. F\\u00fcr eine in ihrem Umfang weitergehende bzw. von der Regelung im Designvertrag abweichende Nutzung des Designs, insbesondere f\\u00fcr einen anderen Verwendungszweck oder f\\u00fcr die Gestaltung anderer Erzeugnisse, bedarf es der ausdr\\u00fccklichen Zustimmung des Designers. Letzterer hat in diesem Fall Anspruch auf eine angemessene Entsch\\u00e4digung. Die \\u00dcbertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur unter der Voraussetzung der \\u00dcberbindung s\\u00e4mtlicher, im individuellen Designvertrag resp. den AGB vorgesehenen Verpflichtungen zul\\u00e4ssig. <br \\\/>Das Nutzungsrecht des Kunden am Design erlischt, wenn sich dieser mit der Zahlung von Honorar, Spesen oder Drittkosten seit mehr als einem Monat in Verzug befindet und er vom Designer \\u00fcber diese Rechtsfolge schriftlich orientiert wurde.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">8.3 Anmeldung von Registerrechten<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Ohne explizite, anders lautende Vereinbarung ist der Designer alleine zur Vornahme von Schutzrechtsanmeldungen (Design-, Marken-, Patentrecht) bez\\u00fcglich der von ihm im Rahmen des individuellen Designvertrages gestalteten Erzeugnisse bzw. erbrachten Leistungen berechtigt. Sind entsprechende Anmeldungen erfolgt, ist der Designer ohne ausdr\\u00fcckliche, anders lautende Vereinbarung nicht verpflichtet, f\\u00fcr die Aufrechterhaltung allf\\u00e4lliger Registerrechte besorgt zu sein; er hat jedoch den Kunden vor Ablauf der ersten Schutzdauer rechtzeitig zu informieren.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">8.4 Abtretung<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Eine Abtretung der Immaterialg\\u00fcterrechte resp. der Anwartschaften zur Anmeldung von Schutzrechten an den Kunden ist nur bei expliziter Vereinbarung und lediglich gegen angemessene Entsch\\u00e4digung m\\u00f6glich. In Schutzrechtsanmeldungen, welche im Namen des Kunden erfolgen, ist der Designer als Entwerfer bzw. Erfinder nament- lich zu erw\\u00e4hnen. Die Immaterialg\\u00fcterrechte resp. die Anwartschaften zur Anmel- dung von Schutzrechten gehen erst nach vollst\\u00e4ndiger Bezahlung der vereinbarten Entsch\\u00e4digung auf den Kunden \\u00fcber.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">8.5 Entw\\u00fcrfe<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Werden von einem Designer im Hinblick auf die Vertragserf\\u00fcllung verschiedene Entw\\u00fcrfe f\\u00fcr die Gestaltung eines einzelnen Erzeugnisses angefertigt oder eine Auswahl von Konzepten pr\\u00e4sentiert, umfasst die Einr\\u00e4umung von Nutzungsrechten (Ziff. 8.2) oder die Abtretung von Rechten (Ziff. 8.4) \\u2013 ohne anders lautende, ausdr\\u00fcckliche Verein- barung \\u2013 lediglich die aufgrund des Entscheides des Kunden realisierte(n) bzw. zu realisierende(n) Variante(n). Die Rechte an den \\u00fcbrigen Varianten verbleiben vollumf\\u00e4ng- lich beim Designer, welcher sie in anderem Zusammenhang verwenden darf, sofern dadurch die dem Kunden einger\\u00e4umten Rechte nicht tangiert werden.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">8.6 Phasenweise Realisierung<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">K\\u00f6nnen im Rahmen einer phasenweisen Realisierung des Designvertrages (Ziff. 4.1) nicht s\\u00e4mtliche vorgesehenen Designleistungen vom Designer erbracht werden, weil der Kunde nach Abschluss einer Phase w\\u00e4hrend einem Zeitraum von zwei Jahren keinen Entscheid hinsichtlich der Fortsetzung des Designvertrags bzw. der Realisierung des Designs f\\u00e4llt, ist der Designer nach entsprechender schriftlicher Mitteilung an den Kunden frei, die entsprechende Designleistung anderweitig zu verwerten.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">8.7 Originalunterlagen und Datentr\\u00e4ger<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Ohne anders lautende Vereinbarung bleiben alle Originalunterlagen, insbesondere Originalzeichnungen, Negative, Bilddaten, Arbeitsmodelle, Maquetten etc. grunds\\u00e4tzlich im Eigentum des Designers. Bez\\u00fcglich der nicht realisierten Varianten (Ziff. 8.5) bleiben selbst Skizzen und Entwurfszeichnungen im Eigentum des Designers und sind diesem entsprechend herauszugeben. <br \\\/>W\\u00fcnscht der Kunde die Herausgabe von elektronischen Daten, ist dies ausdr\\u00fccklich zu vereinbaren. Ohne anders lautende Vereinbarung k\\u00f6nnen die Daten nach f\\u00fcnf Jahren seit Erf\\u00fcllung des Vertrages vernichtet werden.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">9. Besondere Anspr\\u00fcche des Designers<br \\\/>9.1 Namensnennung<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Der Designer hat das Recht, in Publikationen und in der Werbung, welche sein Design betreffen, ausdr\\u00fccklich als Urheber genannt zu werden. Hat der Designvertrag ein physisches Erzeugnis zum Gegenstand, haben die Parteien zu vereinbaren, ob der Name des Designers auf diesem anzubringen ist.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">9.2 Verwendung f\\u00fcr eigene Zwecke<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Der Designer hat unter Vorbehalt von Ziffer 10. Abs. 2 das Recht, in Ver\\u00f6ffentlichungen, bei Ausstellungen und in Drucksachen auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf das f\\u00fcr den Kunden geschaffene Design hinzuweisen. Der Designer beh\\u00e4lt zudem das Recht, die von ihm im Rahmen des Designvertrages geschaffenen Designs als deren Urheber f\\u00fcr Werbezwecke, insbesondere in Dokumentationen und in Portfolios zu verwenden sowie diese bei Wettbewerben, Preisverleihungen und Ausstellungen einzugeben. Wird dieses Recht ganz oder teilweise wegbedungen, hat der Designer Anrecht auf eine zus\\u00e4tzliche, angemessene Entsch\\u00e4digung.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">9.3 Belegexemplare<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Von jedem, nach einem Entwurf des Designers produzierten Gegenstand erh\\u00e4lt der Designer kostenlos ein Belegexemplar zu Ausstellungs- und Referenzzwecken resp. zur Eingabe in Wettbewerbe (Ziff. 9.2), sofern die dem Kunden dadurch entstehenden Kosten CHF 1\\u2019000.\\u2013 resp. bei Vereinbarung einer Honorierung nach Zeitaufwand oder einer Pauschale 5 % des Honorars nicht \\u00fcbersteigen. In diesem Fall oder bei aus- dr\\u00fccklicher Vereinbarung erfolgt eine \\u00dcbergabe von Teilen oder von Dias oder Fotos von professioneller Qualit\\u00e4t. <br \\\/>Dem Designer stehen weiter kostenlos 10 Belegexemplare aller Werbemittel und Druck- sachen zu, welche bez\\u00fcglich des von ihm entwickelten Designs hergestellt werden.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">10. Geheimhaltung<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Beide Parteien sind zur Geheimhaltung aller ihnen zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen und Unterlagen der Gegenpartei verpflichtet, insbesondere \\u00fcber Ideen, Trend- und Marktanalysen, Konzepte, Pl\\u00e4ne, Kalkulationen und Buchhaltungszahlen, Gesch\\u00e4ftsinterna etc. Diese Verpflichtung gilt auch \\u00fcber die Vertragsdauer hinaus. Ziffer 9.2 bleibt vorbehalten. <br \\\/>Ver\\u00f6ffentlichungen \\u00fcber das den Gegenstand des individuellen Designvertrages bildende Design d\\u00fcrfen w\\u00e4hrend der Dauer des Vertrages lediglich im gegenseitigen Einver- st\\u00e4ndnis erfolgen. Dabei ist insbesondere darauf R\\u00fccksicht zu nehmen, dass allenfalls Schutzrechtsanmeldungen noch nicht erfolgt sind. Nach Beendigung des Vertrages ist der Designer mangels anders lautender Vereinbarung zu Ver\\u00f6ffentlichungen \\u00fcber das Design berechtigt.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">III. Spezialbestimmungen f\\u00fcr Werkvertr\\u00e4ge<br \\\/>11. Ablieferung, Abnahme, Genehmigung<br \\\/>11.1 Verzug und R\\u00fccktritt<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">H\\u00e4lt der Designer ein vereinbartes Ablieferungsdatum nicht ein, ger\\u00e4t er mit Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung des Kunden in Verzug. Kein Verzug tritt ein, wenn die Gr\\u00fcnde daf\\u00fcr auf h\\u00f6here Gewalt zur\\u00fcckzuf\\u00fchren sind. Ein R\\u00fccktritt des Kunden ist nur m\\u00f6glich, wenn der Designer f\\u00fcr den Verzug ein Ver- schulden tr\\u00e4gt.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">11.2 Abnahme<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Die Abnahme eines Werkes f\\u00e4llt zusammen mit dessen Ablieferung durch den Designer bzw. der Aush\\u00e4ndigung eines entsprechenden Werktr\\u00e4gers; beides bezeichnet mithin denselben Vorgang. Die Abnahme ist unabh\\u00e4ngig von einer Pr\\u00fcfung durch den Kunden. Das Vorliegen von minder erheblichen M\\u00e4ngeln schliesst die Abnahme daher nicht aus. Sind jedoch allf\\u00e4llige M\\u00e4ngel derart erheblich, dass die Abnahme nicht zumutbar ist, darf diese vom Kunden verweigert werden.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">11.3 Pr\\u00fcfung<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Nach Abnahme des Werkes hat der Kunde unverz\\u00fcglich eine Pr\\u00fcfung des Werkes vorzunehmen und dem Designer allf\\u00e4llige M\\u00e4ngel innerhalb von maximal 30 Tagen schriftlich und begr\\u00fcndet anzuzeigen.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">11.4 Genehmigung<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Wird das abgelieferte Werk vom Kunden ausdr\\u00fccklich oder stillschweigend geneh- migt, ist der Designer von seiner Haftung befreit, sofern es sich nicht um M\\u00e4ngel handelt, welche bei der Abnahme und ordnungsgem\\u00e4ssen Pr\\u00fcfung nicht erkennbar waren oder absichtlich verschwiegen wurden.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">11.5 Gew\\u00e4hrleistung<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Der Designer leistet Gew\\u00e4hr daf\\u00fcr, dass er die fachliche Sorgfalt und die Grunds\\u00e4tze gem\\u00e4ss Ziff. 5.1 angewendet hat.\\u2028Das Design stellt eine pers\\u00f6nliche, geistige Sch\\u00f6pfung des Designers dar, doch leistet dieser keine Gew\\u00e4hr f\\u00fcr die Erf\\u00fcllung der Schutzvoraussetzungen f\\u00fcr die Registrierung eines Immaterialg\\u00fcterrechts, insbesondere f\\u00fcr Neuheit und Eigenart, f\\u00fcr die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Designs sowie daf\\u00fcr, dass der Herstellung und Verwertung keine Rechte Dritter entgegenstehen. Eine solche Gew\\u00e4hrleistung \\u00fcbernimmt der Designer nur, wenn er eine solche ausdr\\u00fccklich zusichert. <br \\\/>Dem Kunden steht lediglich ein Nachbesserungsrecht zu. Weitergehende Gew\\u00e4hr- leistungsrechte werden ausdr\\u00fccklich wegbedungen.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">11.6 Verj\\u00e4hrung<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Gew\\u00e4hrleistungsanspr\\u00fcche verj\\u00e4hren innerhalb von sechs Monaten seit Abnahme des Werkes.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">12. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung<br \\\/>12.1 Vertragsdauer<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Der individuelle Designvertrag endet grunds\\u00e4tzlich mit der Erf\\u00fcllung der vertraglichen Verpflichtungen. Ist zwischen dem Kunden und dem Designer eine l\\u00e4ngerfristige Zusammenarbeit vereinbart worden, welche mehrere Designs umfasst, regeln die Parteien die K\\u00fcndigungsmodalit\\u00e4ten. Mangels individueller Vereinbarung gelten die nachfolgenden Bestimmungen.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">12.2 K\\u00fcndigung aus wichtigem Grund<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Beiden Parteien steht das Recht zu, den individuellen Designvertrag aus wichtigen Gr\\u00fcnden, welche eine Fortsetzung des Vertragsverh\\u00e4ltnisses unzumutbar machen, jederzeit ohne Einhaltung einer K\\u00fcndigungsfrist aufzul\\u00f6sen.\\u2028Als wichtige Gr\\u00fcnde gelten insbesondere die Konkursandrohung gegen\\u00fcber einer Partei, deren Konkurs oder Liquidation, die \\u00dcbernahme der Kontrolle \\u00fcber eine Partei durch einen Dritten. <br \\\/>Als wichtiger Grund gilt zudem die schwere Verletzung einer vertraglichen Verpflich- tung durch eine der Parteien (insb. auch Ziff. 5.1). In diesem Fall hat ihr die andere Partei vorg\\u00e4ngig schriftlich eine angemessene Frist zur Wiederherstellung des ord- nungsgem\\u00e4ssen Zustands einzur\\u00e4umen. Nach Ablauf dieser Frist kann die abmahnende Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzul\\u00f6sen.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">13. Folgen der Beendigung<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Die bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung durch den Designer erbrachten Arbeiten sind anteilsm\\u00e4ssig resp. gem\\u00e4ss den vertraglich vereinbarten Ans\\u00e4tzen zu entsch\\u00e4digen. Dies gilt insbesondere auch im Falle einer phasenweisen Realisierung des Designvertrages. Den Designer trifft jedoch keine Pflicht zur Fertigstellung der Arbeiten. Der Anspruch des Designers auf Ersatz von Spesen und Drittkosten (Ziff. 6.3), welche bis zum Ablauf der Vertragsdauer aufgelaufen sind, bleibt grunds\\u00e4tzlich bestehen. Nutzungsrechte des Kunden, welche diesem im Rahmen des individuellen Design- vertrages einger\\u00e4umt wurden, bleiben von der Beendigung unber\\u00fchrt, gelten jedoch lediglich im Umfang, wie sie zum Zeitpunkt der Aufl\\u00f6sung des Designvertrages bestanden. <br \\\/>Die Bestimmungen \\u00fcber Vertraulichkeit und Datenschutz, Gew\\u00e4hrleistung und Haftung gelten \\u00fcber die Beendigung des Vertragsverh\\u00e4ltnisses hinaus.\\u2028Auf das Datum der Beendigung haben die Parteien s\\u00e4mtliche, im Eigentum der anderen Partei befindlichen Unterlagen, Daten, Modelle etc. herauszugeben.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">IV. Spezialbestimmungen f\\u00fcr Auftr\\u00e4ge\\u202814. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung<br \\\/>\\u202814.1 Vertragsdauer<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Die Dauer des Vertrages wird im individuellen Designvertrag geregelt. Der Vertrag endet immer mit der Erf\\u00fcllung der vertraglichen Verpflichtungen.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">14.2 K\\u00fcndigung und Widerruf<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Beiden Parteien steht im Sinne von OR 404 ein jederzeitiges Widerrufs- oder K\\u00fcndigungs- recht zu. Erfolgt die K\\u00fcndigung resp. der Widerruf zur Unzeit, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, wird die k\\u00fcndigende Partei schadenersatzpflichtig.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">15. Folgen der Beendigung<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Die bis zum durch den Kunden erfolgten Widerruf resp. bis zur K\\u00fcndigung durch den De- signer erbrachten Arbeiten sind anteilsm\\u00e4ssig resp. gem\\u00e4ss den vertraglich vereinbarten Ans\\u00e4tzen zu entsch\\u00e4digen. Im \\u00dcbrigen gelten die Bestimmungen in Ziff. 13 analog.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">V. Schlussbestimmungen<br \\\/>\\u202816. Verh\\u00e4ltnis AGB \\u2013 individueller Designvertrag<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">\\u2028Bei Widerspr\\u00fcchen zwischen dem individuellen Designvertrag und den AGB gehen die Bestimmungen des Designvertrages vor.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">17. Teilnichtigkeit<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Sollten sich einzelne, nicht wesentliche Bestimmungen des Designvertrages als nichtig erweisen, so wird dadurch die G\\u00fcltigkeit des Vertrages nicht ber\\u00fchrt. Die Vertragspar- teien werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen Teil angestrebte Zweck so weit als gesetzlich m\\u00f6glich erreicht werden kann.<\\\/p>\\n<p>\\u00a0<\\\/p>\\n<h3 class=\\\"_Title_Text\\\">18. Gerichtsstand und anwendbares Recht<\\\/h3>\\n<p class=\\\"_Default\\\">Auf Streitigkeiten aus Designvertr\\u00e4gen ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand befindet sich am Gesch\\u00e4ftssitz des Designers, wobei diesem das Recht zusteht, den Kunden an dessen Gesch\\u00e4ftssitz zu belangen. Schiedsabreden bleiben ausdr\\u00fccklich vorbehalten.<\\\/p>\",\"align\":\"middle\",\"row\":1,\"col\":0,\"colspan\":12,\"offsetx\":0,\"offsety\":0,\"spaceabove\":0,\"spacebelow\":0,\"yvel\":1,\"push\":0,\"relid\":4,\"frameOverflow\":\"\"}]}","phonegrid":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/schneiderbrett.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/314","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/schneiderbrett.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/schneiderbrett.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/schneiderbrett.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/schneiderbrett.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=314"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/schneiderbrett.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/314\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/schneiderbrett.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=314"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}